Die Treibhausgasemissionen der Gemeinschaft aus nicht unter die Ri
chtlinie 2003/87/EG fallenden Wirtschaftszweigen müssen über 2020 hinaus alljährlich weiter sinken, sodass sich bis 2035 eine Gesamt
reduktion aus allen Quellen von mindestens 50 % und bis 2050 eine Gesamtreduktion von 60–80 % gegenüber
den Werten von 1990 ergibt, wobei das Endziel darin besteht, die Treibhausgasemissionen infolge der Nutzung fossiler Brennstoffe in d
...[+++]er Europäischen Union ganz auf Null zu reduzieren.