J. in der Erwägung, dass die gegenwärtige, auf sieben Jahre angelegte Finanzplanung bedeutet, dass das Europäische Parlament und die Kommission im Verlauf einer vollen Wahlperiode von Zeit zu Zeit während ihres Mandats keine grundlegenden politischen Finanzbeschlüsse zu fassen haben werden, so dass sie sich in einem Rahmen eingeschlossen finden, der von ihren Vorgängern festgelegt worden
ist und der bis zum Ende ihres Mandats dauern wird, ein Problem, das man jedoch dadurch lösen könnte, dass die im Vertrag von Lissabon eingeräumte Möglichkeit einer auf fünf Jahre angelegten Finanzplanung verwirklicht wird, die mit der Wahlperiode des Pa
...[+++]rlaments und der Amtszeit der Kommission zusammenfallen könnte,