(c) in Gebieten, die in Ums
trukturierungs- und/oder Entwicklungsprogramme eingebunden sind, um die Aufgabe von ökologisch wertvollen Flächen zu vermeiden
und/oder besondere Nachteile für Betriebsinhaber, die ökologisch wertvolle Flächen bewirtschaften, in diesen Gebieten auszugleichen, wobei insbesondere Berufsneulingen, Junglandwirten, Fam
ilienbetrieben oder anderen vorrangig in Frage kommenden Betriebsinhabern, wie z. B. Erzeug
ern, die M ...[+++]itglieder einer Erzeugerorganisation oder einer landwirtschaftlichen Genossenschaft sind, Vorzug gegeben wird,