von einem Unternehmen zu verlangen, die Anforderungen nach Artikel 1
0 zu erfüllen, auch dadurch, dass es eine Neuaushandlung von abschreibungsfähigen Ver
bindlichkeiten, von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals oder von Instrumenten des Ergänzungskapitals, die es ausgegeben hat, anstrebt , um sicherzustellen, dass alle Entscheidungen der Kommission, die jeweilige Verbindlichkeit oder das jeweilige Instrument abzuschreiben oder umzuwandeln, nach dem Recht des Staates durchgeführt werden, das für diese V
erbindlich ...[+++]keit oder dieses Instrument maßgeblich ist.