Mit Schreiben vom 19. November 1992 hat Frankreich mitgeteilt, daß die Freistellungsbescheinigung auch für Ethylalkohol mit Ursprung in einem anderen
Mitgliedstaat nach diesem Verfahren ausgestellt wird, wenn dem im Betrieb unter Zollüberwachung eintreffenden Erzeugnis eine Produ
ktionsbescheinigung beigefügt ist, die mit gleichwertigen Garantien wie den in Frankreich vorgesehenen ausgestellt wurde und die insbesondere den spezifisch landwirtschaftlich
...[+++]en Ursprung gewährleistet.