17. bedauert, dass dem vorläufigen WPA, das mit vier Staaten de
s östlichen und des südlichen Afrika, darunter Simbabwe, abgeschlossen wurde, eine belastbare Menschenrechtsklausel fehlt; fordert erneut, dass die EU in ihre Handelsabkommen verbindliche, nicht verhandelbare Menschenrechtsklauseln aufnimmt; fordert die Kommission auf, diesem Sachverhalt in künftigen Verhandlungen, die mit Staaten des östlichen und des südlichen Afrika über umfassende
WPA geführt werden, Vorrang ...[+++] einzuräumen;