93. fordert die Kommission auf, bei den Verhandlungen im Agrarsektor sowohl das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht innerhalb der 15er-EU und innerhalb der Beitrittskandidaten als auch die finanziellen und strukturellen Vorgaben der Beschlüsse des Europäischen Rates von Berlin 1999 im Auge zu behalten; ist der Auff
assung, dass in den Bewerberländern die Beihilfen für Landwirte auf Maßnahmen beschränkt werden sollten, mit denen eine Strukturreform im Agrarsektor angestrebt wird; unterstreicht gleichzeitig die Notwendigkeit, dass Direktzahlungen als Einkommensausgleichshilfe, die als Entschädigung für Preissenkungen gedacht sind, nach ei
...[+++]nem Beitritt nur dort ihre Berechtigung haben, wo tatsächlich Einkommensverluste auftreten und ein sofortiger Strukturwandel nicht möglich ist, nicht jedoch dort, wo sich Preise auf den Binnenmärkten wegen fortschreitender Inflation sowie vorhandener Binnennachfrage nach Agrarprodukten ohnehin nach oben entwickeln;