48. vertritt die Auffassung, dass mit Kontrol
lsystemen nicht der Ausschluss von Risiken in allen
Ausgabenbereichen angestrebt werden kann, und zwar nicht nur weil das extrem kostspielig wäre, sondern auch weil sich
der Ausschluss von Risiken in allen Ausgabenbereichen
voraussichtlich nie erreichen lässt; räumt ein, dass ein Fehlerrisiko in gewissem
...[+++] Umfang bei der Durchführung von Ausgabenprogrammen immer gegeben sein wird; betont, dass Risikotoleranz nicht gleichbedeutend ist mit Fehlertoleranz, und bekräftigt, dass die Kommission bei allen Fällen von Misswirtschaft und Betrug einen Nulltoleranz-Ansatz verfolgen muss;