Einige der bestehenden internationalen Rechtsakte sehen vor, daß dies indirekt ge sc
hieht, indem die im Ausland ergangene Entscheidung zu einer neuen Entscheidung der nation
alen Stellen führt. Dabei kann wiederum zwi schen einer formalen Ent scheidung, in der die ursprüngliche Entscheidung vollstän dig wiederholt wird, und einer Entscheidung unterschieden werden, in der die im Ausland ergangene Ent scheidung "assimiliert", d.h. eine Entscheidung getroffen wird, die den Behörden of fengestanden wäre, wenn sie ursprünglich mit dem Fall
...[+++]be faßt gewesen wären.