Diese Maßnahmen stellen insbesondere darauf ab, Begriffsbestimmungen anzupassen, den Geltungsbereich der Ausnahmereg
elungen gemäß jener Richtlinie zu ändern, die Bestimmungen jener Richtlinie über organisator
ische Anforderungen oder Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, die für Wertpapierfirmen oder Kreditinstitute gelten, zu präzisieren beziehungsweise zu ergänzen und die vor
und nach dem Handel geltenden Transparenzvorschri ...[+++]ften, die jene Richtlinie für die verschiedenen Handelsplätze vorschreibt, näher auszuführen.