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. rügt, dass der Bericht de
r Kommission zu der Schlussfolgerung kommt, die Beweisaufnahme habe sich durch die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 in jeder Hinsicht verbessert und damit ein falsches Bild der Si
tuation darstellt; fordert daher die Kommission auf, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um das Potential der Verordnung für die Verbesserung der Tätigkeit der Zivilgerichtsbarkeit für Bürger, Unternehmen, Anwälte und Richter voll auszuschöpfen, unter anderem im Zusa
...[+++]mmenhang mit der Strategie für die e-Justiz praktisch zu unterstützen;