Die Kommission ist generell der Auffassung, dass die grenzübergreifende Abrechnung der Kassamarktposition von Wertpapiergeschäften nach Möglichkeit auf die Ziele des Eurosystems und der anderen
europäischen Zentralbanken abgestimmt werden sollte, indem Banken beisp
ielsweise gestattet wird, fluessige Mittel auf einem Zentralb
ankkonto zentral zu verwalten und ...[+++]dann während der Betriebszeiten der Wertpapierabrechnungssysteme zu transferieren oder alternativ nur ein Konto zur Unterstützung ihrer Abrechnungstätigkeiten in der EU [12] zu verwenden, wie es nach der geplanten verbesserten Version von TARGET (TARGET 2 [13]) möglich sein wird.