3. unterstützt das Vorhaben der Kommission, Vorschläge zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 (Statistik-Verordnung) vorzulegen, um einen proaktiven Ansatz zur Überwachung und Bewertung der öffentlichen Finanzdaten in einer frühen vorgelagerten Phase zu schaffen, der Korrekturen zum frühestmöglichen Zeitpunkt ermöglicht; unterstützt das Vorhaben, einen Rechtsrahmen zur Stärkung des Governance-Rahmens zu schaffen, insbesonde
re in Bezug auf die fachliche Unabhängigkeit der nationalen Statistikstellen und von Eurostat, in dessen Rahmen die Mitgliedstaaten formell dazu verpflichtet sind, die Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind
...[+++], um die Zuverlässigkeit von Statistiken zu wahren und eine striktere Durchsetzung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken zu ermöglichen;