35. stellt fest, dass der Markt
für den Handel mit Senderechten weitgehend innerhalb
nationaler Grenzen oder von Sprachräumen funktioniert, so dass die
Medienabfolge (Erscheinen und Verbreitung) gewahrt und eine angemessene Verwertung filmischer und audiovisueller Werke gewährleistet wird; stellt jedoch ferner fest, dass es dadurch im Allgemei
nen unmögl ...[+++]ich wird, sich rechtmäßig Zugang zu geschützten Kanälen für Satellitenfernsehen aus einem anderen Mitgliedstaat zu verschaffen; begrüßt die Verpflichtungen der Kommission, auf dieses Problem in ihrer Überprüfung der Richtlinie über urheberrechtliche Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und der Kabelweiterverbreitung einzugehen;