17. betont, dass die Ausgleic
hszahlungen für die Berggebiete (insbesondere in Mittel- und Hochgebirgsgebieten)
fortgesetzt werden sollten und dass sie auch in Zukunft ausschließlich auf den Ausgleich der beständigen naturbedingten Benachteiligung und der durch Bewirtschaftungserschwernisse bedingten Mehrkosten auszurichten sind, dass solche Zahlungen aus Mangel an Produktionsalternativen langfristig gerechtfertigt sind und dass eine komplette Entkoppelung systematisch zum sektorübergreifenden Abbau führen würde; betont, dass Bedürfni
...[+++]sse der Berggebiete nicht alleine über die Finanzierung aus der ländlichen Entwicklung abgedeckt werden können;