Drittens sollte der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung so weit wie möglich zu
r Anwendung kommen: Wurde ein Fahrzeug bereits in einem Mitgliedstaat in Betrieb genommen, sollten sich and
ere Mitgliedstaaten nicht auf nationale Regelungen berufen, um unnötige Anforderungen zu stellen und überflüssige Überprüfungen vor
zuschreiben, es sei denn, sie sind unbedingt erforderlich, um die technische Kompatibilität des Fahrzeugs mit dem e
...[+++]ntsprechenden Netz zu überprüfen.