16. stimmt daher mit der Kommission überein, dass man den Status quo anerkennen und sich auf ein Bestimmungslandprinzip zubewegen sollte; ist der Ansicht, dass ein Mehrwertsteuersystem auf der Grundlage des Ortes des Verbrauchs sowohl für Güter als auch für Dienstleistungen als ein erfolgversprechender
Weg erscheint, der weiteren Analysen unterzogen und
von der Einführung einer gut funktionierenden einzigen Anlaufstelle in den Mitgli
edstaaten begleitet werden ...[+++] sollte; betont, dass die Einführung des Systems einer einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer bis zum 1. Januar 2015 weiterhin eine Hauptpriorität der EU bleiben sollte;