Besonders im Hinblick darauf, die Grundrechte
zu schützen und den Begriff der Unionsbürgerschaft mit einer konkreten B
edeutung zu füllen, haben die Mitglieder des Petitionsausschusses in erster Linie die Pflicht, den Behauptungen der Petenten nachzugehen und sicherzustellen, dass bei Beratungen über EU-Rechtsvorschriften sowie bei Auslegungen derselben auf institutioneller Ebene
nicht uneinsichtig, starr oder über die Köpfe der Bür
...[+++]ger hinweg vorgegangen wird.