Was da
s zweite Vorbringen betrifft, so bezog sich die C
CCLA in allgemeiner Form auf die Rechtsprechung der WTO,
nach der WTO-Mitglieder kein Bezugsszenario wählen dürften, das auf einen reinen Vergleich der Endwerte hinauslaufe, und
nach der das betreffende WTO-Mitglied eine bedeutende Schädigung möglicherweise nur schwer
nach ...[+++]weisen könne, wenn eine Schadensfeststellung durch eine einfache Änderung des Bezugsjahres ungültig werde.