Einführung der Pflicht für die Finanzinstitute und jede andere Stelle, die den Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegt, beim Auftreten begründete
r Verdachtsmomente, dass möglicherweise bestimmte Gelder zugunsten von terroristischen Aktivitäten oder, allgemeiner, von Terro
rnetzen übermittelt werden, jede relevante Information unverzüglich den zuständigen Behörden mitzuteilen; die Voraussetzungen für eine Einstufung als "verdächtig" sollten streng sein; die strafrechtlichen Bestimmungen beispielsweise für Geldwäsche und t
...[+++]erroristische Aktivitäten sollten nicht anwendbar sein, um andere Arten krimineller Handlungen gerichtlich zu belangen, und müssen somit im Einklang mit den Grundsätzen des Corpus Juris stehen; eine Definition des Begriffs "verdächtig" muss dem erklärten Ziel entsprechen und verhältnismäßig sein,