100. nimmt zur Kenntnis, dass der Rechung
shof eine Reihe von Komplikationen festgestellt hat, darunter Unterschiede hinsichtlich der Spurweite, der Antriebsenergie, der Zugkontrollsysteme (Signalsysteme), der Zuglänge und der Betriebsvorschriften; ersucht die Kommission, die Mitgliedstaaten
bei der Beseitigung dieser Komplikationen wirksamer zu unterstützen, um Verbesserungen bei den transeuropäischen Verkehrsverbindungen zu fördern; weist darauf hin, dass die Union nicht nur wirksame finanzielle Unterstützung leisten sollte, sonder
...[+++]n auch eine wichtige Rolle bei der Förderung der Interoperabilität der nationalen Netze spielen muss;