7. weist
erneut darauf hin, dass die systematischen, allgegenwärtigen Verstöße gegen die Menschenrechte in Eritrea dazu führen,
dass monatlich tausende Eritreer aus ihrem Land fliehen; weist die sudanesische Regierung darauf hin,
dass sie verpflichtet ist, dafür zu sorgen,
dass Flüchtlinge und Asylsuchende in Sicherheit sind, und
dass der unverzüglichen Ausarbeitung und Umsetzung nachhaltiger, angemessener Sicherheitsmaßnahmen im Flüchtlingslager Shagarab
Vorrang eingeräumt ...[+++]werden muss;