In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass nachdem die zuständige Arbeitsgruppe der paritätischen Unterkommission der Unternehmen für angepasste Arbeit in der Wallonischen Region und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (PUK 327.03) in ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2014 vorgeschlagen hat, die im Rahmenabkommen für den nicht kommerziellen Sektor 2011-2014 vorgesehenen Mittel in Höhe von 37.000 Euro zur Anhebung der Jahresendprämie für die Arbeiter in den Beschützenden Werkstätten zu nutzen und die im Haushalt 2014 der Dienststelle für Personen mit Behinderung en
tsprechenden Mittel noch bis Ende 2014 ausgezahlt w
...[+++]erden müssen, das Inkrafttreten vorliegenden Erlasses keinen Aufschub mehr duldet;