29. ist sich des Umstands bewusst, dass die Höhe der jährlich ausgeführten Zahlungen bisweilen einen bedeutenden sogenannten „Überschuss“ im Vergleich zur Höhe der ursprünglich von der Haushaltsbehörde genehmigten Zahlungen aufweist, was bedeutet, dass die nati
onalen Beiträge der Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt entsprechend gesenkt werden und sich ihre haushaltspolitische Situation verbessert; ist nicht der Ansicht, dass die Bedenken des Rates über die Höhe und den Zeitpunkt dieses „Rückflusses“ für die Befassung mit dem heiklen politischen Thema der Finanzierung des EU-Haushalts relevant sind; ist stattdessen der Auffassung, dass n
...[+++]icht ausgegebene Zahlungen aus dem Jahre „n“ auf das nachfolgende Haushaltsjahr („n+1“) übertragen werden sollten, statt von der Berechnung der nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten in Abzug gebracht zu werden; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, ehrgeizige Vorschläge zur Erschließung neuer und wirklicher Eigenmittel vorzulegen, um die EU mit uneingeschränkt realen und autonomen Finanzquellen auszustatten; betont außerdem, dass sich jedwede neuen Eigenmittel auf eine umfassende Folgenabschätzung stützen und darauf ausgerichtet sein sollten, Wege zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Wachstums der EU zu entwickeln; fordert den Rat auf, sich konstruktiv an der Debatte über gerechte neue Eigenmittel für die EU zu beteiligen;