Diese Bestimmungen enthalten die Anforderung, da
ss ein gewerblicher Verwender über einen Sachkundenachweis verfüg
en muss, der in dem Mitgliedstaat, in dem er tätig ist, anerkannt wird, oder andere diesbezügliche Nachweisdokumente vorlegen oder eine anderweitige Zulassung desselben Mitgliedst
aats besitzen muss, damit nachgewiesen werden kann, dass der gewerbliche Verwender im Umgang mit DCM-haltigen Farbabbeizern ordnungsgemäß gesch
...[+++]ult wurde und qualifiziert ist, sicher mit ihnen umzugehen.