Diese Entscheidung enthält ferner Bestimmungen über die Beurteilung und Umsetzung einer s
trengeren Reduktionsverpflichtung der Gemeinschaft von mehr als 20 %, die nach
der Billigung eines internationalen Abkommens zum Klimawandel durch die Gemeinschaft angewandt werden, das Emissions
reduktionen über die nach Artikel 3 erforderlichen Emissions
reduktionen hinaus vorsieht, was in der auf der Tagung des Europäischen Rates vom März 2007 unterstützten Verpflichtung zur
Reduktion ...[+++] um 30 % zum Ausdruck kommt.