10. fordert die Mitgliedst
aaten auf, über den Konjunkturzyklus hinweg einen nahezu ausgeglichenen Haushalt oder einen Haushaltsüberschuss aufrechtzuerhalten und, solange dieses Ziel nicht erreicht ist, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine jährliche Verbesserung der konjunkturbereinigten Haushaltsposition um mindestens 0,5% des BIP sicherzustellen; fordert eine flexible Bewertung der Haushaltspositionen in Übereinstimmung mit den Leitlinien, die die Kommission in ihrer Mitteilung vom 27. November 2002 an den Rat und das Europäische Parlament über die Stärkung der haushaltspolitischen Koordinierung (KOM(2002) 668) festgelegt
...[+++]hat;