das Auskunfts
recht bezüglich ihn betreffender Daten und das Recht zu beantragen, dass solche
Daten berichtigt werden, sofern sie unrichtig sind, oder gelöscht werden, sofern sie un
rechtmäßig verarbeitet wurden, sowie die Verfahren zur Ausübung dieser
Rechte einschließlich der Kontaktangaben der Behörden im Sinne des Artikels 35 und der nationalen
Datenschutzbehörden, die für die Entgegennahme von Beschwerden über den Schutz personenbezogener
Daten ...[+++] zuständig sind.