Die EU-B
eihilfevorschriften hindern die Mitgliedstaaten daran, einzelne Unternehme
n selektiv zulasten anderer Wettbewerber innerhalb der EU zu fördern, und gewährleisten so einen Binnenmarkt, in dem Unter
nehmen aus allen EU-Mitgliedstaaten miteinander konkurrieren und gleichb
erechtigt Geschäfte machen können. ...[+++]