In der Erwägung, dass der Gemeinderat von Chaumont-Gistoux festst
ellt, dass das neue Gebiet nicht angesichts sei
ner potentiellen Zugänglichkeit ab dem RER-Bahnhof von Neu-Löwen sondern wegen wirtschaft
lichen Bedürfnissen gerechtfertigt ist, und somit der Ansicht ist, dass der Autor der Studie Varianten und Alternativen über das Bezugsgebiet hinaus hätte untersuchen müssen, welches die Wallonische Regierung in d
...[+++]er Perspektive der Hauptzielsetzung festgelegt hatte, die sie im Rahmen vorliegender Revision des Sektorenplans, d.h. der Förderung der Benutzung des RER, erreichen wollte;