Da die garantierten Familienleistungen
die Beschaffenheit einer residualen Regelung aufweisen, die nach
einer Prüfung der Existenzmittel gewährt wird und eingeführt worden ist mit dem Ziel,
eine möglichst grosse Gleichheit zwischen Kindern zu gewährleisten, indem « ein garantiertes Kindergeld für jedes Kind zu Lasten aufgrund s
einer blossen Existenz » vorgesehen wurde (Parl. Dok., Senat, 1969-1970, Nr. 80, S. 1), stellen sie
eine Kernleistung dar, die durch die vorerwähnte Richtlinie den
Personen gesichert ...[+++]werden soll, die den subsidiären Schutz geniessen.