64. bekräftigt Ziffer 1 seiner Entschließung vom 4. Dezember 2003 , dass es ein Fehler war, die Zuständigkeiten für die Aufstellung des Haushaltsplans, die Buchführung und die Betrugsbekäm
pfung in den Händen eines Kommissionsmitglieds zu konzentrieren, da dies unweigerlich zu einem Interessenkonflikt führt; bekräftigt seine nachdrückliche Forderung, dass dieser Interessenkonflikt in Zukunft vermieden wird; fordert die Kommission auf, Schritte zu unternehmen, um die Verantwortung von Mitgliedern der Kommission für die Bereiche Haushalt und Haushaltskont
...[+++]rolle voneinander zu trennen;