27. weist darauf hin, dass die EU und die internationalen Institutionen auf eine Staatsschuldenkrise großen Ausmaßes und deren differenzierte
Ursachen und Folgen nicht vorbereitet waren, die unter anderem auf die schwerste Finanzkrise seit 1929 zurückzuführen war; bedauert das Fehlen einer tragfähigen Rechtsgrundlage für den Umgang mit einer solchen Krise; erkennt die Bemühungen an, die gemacht wurden, um schnell und entschlossen zu reagieren, bedauert jedoch, dass sich der Rat durchweg weigerte, eine langfristige, umfassende und systemische Herangehensweise zu entwickeln; bedauert den Umstand
...[+++], dass die EU-Strukturfonds und andere, auf eine langfristige wirtschaftliche Konvergenz innerhalb der Union ausgerichtete EU-Maßnahmen nicht effektiv waren;