27. weist darauf hin, dass die EU und die internationale
n Institutionen auf eine Staatsschuldenkrise großen Ausmaßes und deren differenzierte
Ursachen und Folgen nicht vorbereitet waren, die unter anderem auf die schwerste Finanzkrise seit 1929 zurückzuführen war; bedauert das Fehlen einer tragfähigen Rechtsgrundlage für den Umgang mit einer solchen Krise; erkennt die Bemühungen an, die gemacht wurden, um schnell und entschlossen zu reagieren, bedauert jedoch, dass sich der Rat durchweg weig
...[+++]erte, eine langfristige, umfassende und systemische Herangehensweise zu entwickeln; bedauert den Umstand, dass die EU-Strukturfonds und andere, auf eine langfristige wirtschaftliche Konvergenz innerhalb der Union ausgerichtete EU-Maßnahmen nicht effektiv waren;