Die Kommission hatte die Bürgschaftsregelungen der genannten Bundesländer im Jahre 1994 auf der Grundlage der in Ar
t. 93(1) EG-Vertrag vorgesehenen fortlaufenden Überprüfung bestehender und genehmigter
Beihilferegelungen einer Prüfung unterzogen und den deutschen Behörden
eine Reihe von zweckdienlichen Maßnahmen vorgeschlagen, die darauf abzielten, die Regelungen an die derzeitige Genehmigungspraxis der Kommiss
...[+++]ion anzupassen.