Daher sollten Anträge von Betreibern nur unte
r der Bedingung für Finanzierung aus dem EMFF zulässig sein, dass die betreffenden Betreiber innerhalb einer bestimmten Zeit vor Einreichen eines Antrags auf Unterstützung keinen schweren Verstoß, keine Straftat oder kei
nen Betrug begangen haben und nicht an Einsatz, Verwaltung oder Besitz von Fischereifahrzeugen beteiligt waren, die in der Liste der Union der Fischereifahrzeuge geführt werden, die illegale, nicht gemeldete und unregulie
rte Fischerei (IUU) ...[+++]betreiben, oder von Schiffen, die unter der Flagge eines Landes fahren, das nach dieser Verordnung als nichtkooperierendes Drittland gilt.