In der fraglichen Bestimmung wurde eine Regel übernommen, die durch eine frühere Verordnungsbestimmung ausgedrückt word
en war (Parl. Dok., Parlament der Französischen Gemeinschaft, 1998-1999, Nr. 274/1, SS. 3-6), nämlich Artikel 1 B des königlichen Erlasses vom 31. Juli 1969 « zur Festlegung der Anwerbungs- und Auswahlämter, die die Personalmitglieder des staatlichen Unterrichtswesens besitzen müssen, um in ein Beförderungsamt in der Kategorie des Direktions- und Unterrichtspersonals der Einrichtungen des staatlichen Unterrichtswesens ernannt werden zu können », ersetzt durch Artikel 6 Nr. 1 des Erlasses der Regierung der Französischen G
...[+++]emeinschaft vom 24. Oktober 1996 « zur Abänderung verschiedener Erlasse über die Einstufung und die Festlegung verschiedener Ämter im Grundschulunterricht ».