Während der Erörterungen im Justizausschuss der Kammer hat die Mi
nisterin der Justiz daran erinnert, ' dass die zur Erör
terung vorliegenden Bestimmungen das Ergebnis einer Konzertierung mit den Rechtsanwaltskammern sind, insbesondere in Bezug darauf, dass die Basis-, Mindest- und Höchstbeträge durch einen im Ministerrat beratenen königlichen Erlass festgelegt werden ', und sie bemerkte, ' dass ein königlicher Erlass ein flexibleres und passenderes Mittel darstellt für
die Behandlung von technischen ...[+++] Angaben, die erneut angepasst werden müssen ' (Parl. Dok., Kammer, 2006-2007, DOC 51-2891/002, S. 11).