22. ist gleichzeitig davon überzeugt, dass Länder mit einer anerkannten Be
itrittsperspektive, denen jedoch noch einiges zu tun bleibt, bevor sie die zur Erlangung des Kandidatenstatus notwendigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen erfüllen, sich auf völlig freiwilliger Basis an Regelungen wie den genannten bilateralen oder multilateralen Verträgen wirksam beteiligen
könnten; erinnert daran, dass durch einen solchen Zwischenschritt sämtliche Instrumente, über die die Union verfügt, genutzt werden könnten, um die be
...[+++]troffenen Länder auf dem Weg zur Vollmitgliedschaft zu unterstützen;