Bei der Behandlung früherer Verschmu
tzungen und anderer Formen der Verschmutzung, für die eine Haftung kein geeignetes Instrumentarium darstellen würd
e, wie im Falle von diffusen Schäden oder wenn der Verursacher nicht auffindbar ist, könnten die Mitgliedstaaten - wie dies
von einigen bereits getan wird - zu anderen Mitteln greifen, beispielsweise zu Gebühren für das Ausmaß der Verschmutzung oder zu Fonds auf nationaler bzw. region
...[+++]aler Ebene.