zu gewährleisten, dass die im Aufnahmestaat absolvierten Studienzeiten im Herkunftsland anerkannt werden . Daher sollte die Nutzung des ECTS (European Credit Transfer System) gefördert werden, das auf der Transparenz der Studiengä
nge basiert und die Anerkennung der Studienleistungen durch einen Vertrag garantiert, der vorher zwischen dem Studierenden und den Lehranstalten im Herkunfts- und im Aufnahmestaat geschlossen wird. In diesem Zusammenhang sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, damit die für die Anerkennung der Studienleistungen zuständigen Behörden ihre Entscheidungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums treffen, diese b
...[+++]egründen und gegebenenfalls Rechtsbehelfe bei Verwaltungsbehörden und/oder bei Gerichten eingelegt werden können;