Was da
s zweite Vorbringen betrifft, so bezog sich die C
CCLA in allgemeiner Form auf die Rechtsprechung der WTO, nach
der WTO-Mitglieder kein Bezugsszenario wählen dürften, das auf einen reinen Vergleich der Endwerte hinauslaufe, und nach der das betreffende WTO-Mitglied eine bedeutende Schädigung möglicherweise nur schwer nachweisen könne, wenn eine
...[+++] Schadensfeststellung durch eine einfache Änderung des Bezugsjahres ungültig werde.