Unter der Voraussetzung, dass bei der Ausarbeitung des neuen Regelwerks in hohem Maße die Grundsätze berücksichtigt werden, dass das Regelwerk keine unverhältnismäßige organisatorische Anstrengung bedeuten darf und das
s seine Zielsetzung klar definiert sein muss (gemäß der Antwort auf Frage 3), sol
lte eine Gewichtung zwischen zwei Werten vorgenommen werden, die miteinander in Konflikt treten könnten: flexible Verwaltung vs. wirtschaftliche Haushaltsführung und Schutz der f
...[+++]inanziellen Interessen der Union.