48. begrüßt den Grad der politisch
en Organisation der indigenen Interessen in den Samenparlamenten und im Samenrat in Nordeuropa und
die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Organisationen der indigenen Bevölkerungsgruppen rund um den Polarkreis und erkennt die einzigartige Rolle des Arktischen Rates hinsichtlich der Beteiligung der indigenen Bevölkerungsgruppen an; erkennt die Rechte der indigenen Völker der Arktis an, die in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker verankert sind, und ermutigt die
...[+++]Kommission, das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) zur Stärkung der Position der arktischen indigenen Bevölkerungsgruppen einzusetzen;