Zwar ist es ihrer Ansicht nach Sache der Fachausschüsse, im
Rahmen der in ihre Zuständigkeit fallenden Haushaltslinien über die Neufestsetzung der Prioritäten zu befinden, aber die Kürzung der Mittel für Maßnahmen, die in die Zuständigkeit anderer Ausschüsse fallen, muss in jedem Fall mit den festgestellten Prioritäten übereinstimmen und die Zustimmung des Europäischen Parlaments als G
anze erhalten. Ganz konkret geht es also um die Vereinbarkeit dieses Vorschlags mit der Finanziellen Vorausschau im Zusammenhang mit der Frage, ob das E
...[+++]P seine Strategie zur Verteidigung bestehender Maßnahmen beibehalten soll.