3.9 Selbst wenn die Kommission keine Fortschritte hin zu den genannten Modellen der zweiten Generation macht, hätte sie, um den Erwartungen und Ankündigungen dieser Initiative
Rechnung zu tragen, zumindest den potentiellen Nut
zen erwägen müssen, der sich aus einer funktionellen Einbeziehung einer Plattform von Systemen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung der Parteien in einem OS-System ergibt, wie zum Beispiel Einbeziehung von Sachverständigensystemen, Informationssystemen auf der Grundlage früherer Fälle, Zugang zu Datenbanken (in der internationa
...[+++]len Fachliteratur als „case based reasoning“ (CBR) bezeichnet) und Online-Streitbeilegung im Einklang mit den Konfliktlösungsstilen der Parteien.