Da die Rechtsvorschriften nicht vorsehen, dass das Verfahren ausgesetzt werden
kann, bis über die Zulassung aller nicht in Belgien eingetragenen Bieter entschieden worden ist, u
nd da das Verfahren langwierig ist, kann sich die Vergabebehörde veranlasst sehen, einen Bieter zu wählen, der bereits in der belgischen amtlichen Liste zugelassener Unternehmer eingetragen ist. Auf diese Art und Weise werden nicht zugelassene Unternehmer oder Unternehmer, die in der amtlichen Liste zugelassener Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat einget
...[+++]ragen sind, diskriminiert.