Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem P
rüfungsfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 1 000 kg, die eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h erreichen und nicht der Klasse B zuzurechnen sind; der Frachtraum des Anhängers besteht aus einem geschlossenen Körper, der mindestens genauso bre
it und hoch wie das Zugfahrzeug ist; der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern sichergestellt ist, dass die Sicht nach hinten nur über die Außenrüc
...[+++]kspiegel des Zugfahrzeugs möglich ist; der Anhänger ist mit einer tatsächlichen Gesamtmasse von mindestens 800 kg zu verwenden.