In Abweichung von Artikel 17, §1, 3° desselben Dekrets wird di
e Bezuschussung der zugelassenen OISP und EFT für das Jahr 2011 auf der Grundlage der Stunden, die im Jahre 2010 zugelassen worden sind, gewährt, mit Ausnahme derjenigen der OISP und EFT, die im Jahre 2010 für ein Jahr zugelassen wurden, und zu 50% der im Jahresausbildungsprogramm v
orgesehenen Stunden bezuschusst worden sind, und deren Zulassung und Bezuschussung im Jahre 2011 auf 85% der im Jahresausbildungsprogramm, das im Zulassungsantrag für 2010 steht, vorgesehenen Stu
...[+++]nden gebracht wurden».