Damit sichergestellt werden kann, dass di
e benannten Stellen ihre Dienste unbeschränkt auf dem Binnenmarkt anbieten kö
nnen, und damit die Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung vereinfacht werden kann, beabsichtigt die
Kommission daher im Zuge einer Verstärkung der administrativen Zusammenarbeit, die Einrichtung eines Verfahrens für den Informationsaustausch zwischen Behörden und/oder Akkreditierungsstellen des ,Gastlandes" und de
...[+++]r benennenden Behörde des ,Herkunftslandes" der benannten Stellen voranzutreiben.